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Fallbeispiel
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Nachbarschaft & Hausordnung

Massstab der Rücksichtsnahme

Wie weit muss ich auf die Mitmieter*innen im Hause Rücksicht nehmen?

Grundsätzlich gilt der gesunde Menschenverstand. Sie dürfen in Ihrer Wohnung ein normales Leben führen. Dazu gehört auch, Besuch zu empfangen und Feste zu feiern. Aber natürlich alles mit Augenmass. Ebenfalls zum normalen Leben gehört, dass Kinder herumrennen und hin und wieder schreien. Selbst dass ein Kleinkind nachts einmal schreit, ist normal. Ansonsten gilt in der Regel ab 22 Uhr Nachtruhe. Dann ist nur noch sogenannte Zimmerlautstärke erlaubt. Oft ist in einer Hausordnung festgehalten, was erlaubt und was verboten ist. Deren Bestimmungen sind aber nur verbindlich, soweit sie einen sachlichen Grund haben und verhältnismässig sind. Zu beachten sind auch die örtlichen Polizeivorschriften betreffend Lärm und Geruchsemissionen.

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