Mängel als Stolperstein für Nachmieter
Ich ziehe vorzeitig aus und suche einen Nachmieter. Das ist aber schwierig, weil sich der Vermieter weigert, dringend notwendige Unterhaltsarbeiten auszuführen.
Wenn Nachmietinteressenten absagen, weil sich der Vermieter weigert, Mängel an der Mietwohnung zu beheben, sind Sie von Ihren Verpflichtungen befreit. Sie müssen ab dem Zeitpunkt keinen Mietzins mehr bezahlen, ab welchem die betreffenden Interessenten die Wohnung gemietet hätten, wenn der Vermieter zur Behebung der Mängel bereit gewesen wäre. Wichtig ist, dass Sie als ausziehende Mieterin oder ausziehender Mieter die betreffenden Mängel ausdrücklich beanstanden.
Gesetzliche Grundlagen:
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