Kündigungsfristen Hauswart
Mein Arbeitsvertrag als Hauswart sieht vor, dass mir die Liegenschaftsverwaltung mit 2 Monaten Frist die Stelle kündigen kann. Ich hingegen muss eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten. Ist das zulässig?
Nein, das ist eine unzulässige Vereinbarung. Gemäss Artikel 335a OR dürfen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine unterschiedlichen Kündigungsfristen festgelegt werden. In Mietverträgen darf man für Vermieter- und Mieter jedoch unterschiedliche Kündigungsfristen vereinbaren.
Gesetzliche Grundlagen:
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