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Fallbeispiel
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Kündigung durch Mieterschaft

Kündigung vor Mietbeginn

Ich habe auf Anfang Dezember eine Wohnung gemietet. Bereits im Oktober ist mir aber klar, dass ich diese doch nicht will. Kann ich im Laufe des Oktobers auf Ende Januar kündigen?

Nein, das ist nicht möglich. Auch wenn Ihr Kündigungsschreiben im Laufe des Oktobers bei der Vermieterschaft eintrifft, könnnen Sie das Mietverhältnis frühestens auf Ende Februar auflösen. Denn die Kündigungsfrist beginnt frühestens im Zeitpunkt des vereinbarten Mietbeginns zu laufen. Falls Sie eine Nachmieterschaft finden, die das Mietobjekt auf Anfang Dezember übernimmt, können Sie jedoch ohne finanzielle Folgen auf den Antritt des Mietverhältnisses verzichten.

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