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Fallbeispiel
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Nachmieter & Ausserterminlicher Auszug

Kosten ausserterminliche Wohnungsabgabe

Mein Vermieter stellte mir eine Rechnung von 200 Franken für die Umtriebe durch den ausserterminlichen Auszug zu. Muss ich das bezahlen auch wenn ich einen Nachmieter stellte?

Nein! Die Regelung des ausserterminlichen Auszugs in Art. 264 OR ist abschliessend und kann auch vertraglich nicht abgeändert werden. Demnach schulden Sie dem Vermieter den Mietzins bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin, ausser es findet sich ein zumutbarer und zahlungsfähiger Nachmieter. Darüberhinaus kann der Vermieter nichts von Ihnen verlangen. Durch einen ausserterminlichen Auszug entsteht dem Vermieter in Wirklichkeit ja auch gar kein zusätzlicher Aufwand. Würden Sie erst am nächsten ordentlichen Kündigungstermin ausziehen,  fielen die gleichen Umtriebe einfach ein paar Monate später an. 

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