Kauf bricht Miete
In der Schule habe ich seinerzeit vom Grundsatz «Kauf bricht Miete» gehört. Muss ich meine Mietwohnung also verlassen, wenn die Liegenschaft verkauft wird?
Nein, seit dem 1. Juli 1990 gilt der Grundsatz «Kauf bricht Miete» nicht mehr. Seither ist es so, dass die bestehenden Mietverhältnisse bei einer Handänderung mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Eigentümer übergehen. Davon gibt es zwei Ausnahmen: Einerseits wenn der neue Eigentümer dringenden Eigenbedarf geltend machen kann. Dann hat er das Recht, bestehende Mietverhältnisse mit der gesetzlichen Frist auf den nächsten gesetzlichen Termin zu kündigen, selbst wenn gemäss Mietvertrag eine Kündigung erst auf einen späteren Termin möglich wäre. In diesem Fall schuldet der frühere Eigentümer den betroffenen Mieterinnen und Mietern aber Schadenersatz für die Folgen der vorzeitigen Vertragsauflösung. Andererseits kann eine Liegenschaft bei einer Zwangsversteigerung unter Umständen ohne Übernahme der bestehenden Mietverhältnisse veräussert werden.
Gesetzliche Grundlagen:
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