Kaminfeger beim Kachelofen
Wer kommt für die Kosten des Kaminfegers auf, wenn ich meine Wohnung mit einem Ofen beheize und das Brennholz dafür selber kaufe?
Das ist eine Streitfrage. Früher, als diese individuelle Art der Holzfeuerung noch üblich war, mussten die Mieterinnen und Mieter selbstverständlich die Kosten des Kaminfegers übernehmen. Man betrachte diese als Teil des sogenannten Kleinunterhalts, der gemäss Art. 259 OR zulasten des Mieters gehen. Die Tradition spricht somit dafür, dass Sie als Mieter diese Rechnung begleichen müssen. Gemäss neuerer mietrechtlicher Rechtsprechung gehören zum Kleinunterhalt jedoch nur noch Arbeiten, die der handwerklich normal begabte Mieter selber vornehmen kann. Und das ist beim Entrussen der Ofenrohre ja nicht der Fall, Sie brauchen dazu den Kaminfeger. Also müssten Sie als Mieter die Kaminfegerkosten nicht übernehmen. Ein eindeutiges Gerichtsurteil dazu ist jedoch nicht bekannt. Man kann die Kaminfegerkosten auch als Teil der Nebenkosten ansehen, die zu Ihren Lasten gehen. Das gleiche Problem stellt sich übrigens, wenn Sie ein Cheminée in Ihrer Wohnung haben.
Gesetzliche Grundlagen:
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