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Fallbeispiel
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Mietzinserhöhung  | 
Mietzinssenkung

Hypothekarzins / aktueller Referenzzins

Was ist der Unterschied zwischen Hypothekar- und Referenzzins? Wo kann ich mich über diese Zinssätze informieren? 

Seit  September 2008 ist bei Mietzinsanpassungen in der ganzen Schweiz auf den vom Bundesamt für Wohnungswesen vierteljährlich veröffentlichten Referenzzinssatz abzustellen. Dieser ist der volumengewichtete Durchschnitt der Zinsen auf allen Hypotheken der Schweiz. Vor September 2008 war hingegen der Zinssatz für Hypotheken im ersten Rang der marktbeherrschenden örtlichen Hypothekarbank massgebend. Das war fast überall die jeweilige Kantonalbank. Wenn Ihr Mietzins zum letzten Mal vor September 2008 angepasst wurde, muss man tatsächlich noch jenen Zinssatz kennen, um Ihren Anspruch auf eine Mietzinssenkung zu berechnen. Sie finden diese Angaben auf www.mietrecht.ch.

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