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Fallbeispiel
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Auszug

Herausgabe der Telefonnummer

Nach der Kündigung meiner Wohnung hat die Verwaltung meine Handynummer an Mietinteressent*innen weitergegeben. Nun erhalte ich ständig Anrufe für Besichtigungstermine. Ist das zulässig?

Nein, das ist nicht zulässig. Es ist Aufgabe der Verwaltung, mit Mietinteressent*innen Termine zu vereinbaren und diesen die Wohnung zu zeigen. Die Besuche mit den Interessierten muss sie Ihnen rechtzeitig ankündigen, das heisst 24–48 Stunden vorher. Und Sie haben das Recht, einen Besuchstermin abzulehnen, wenn er Ihnen sehr ungelegen kommt. Am besten schlagen Sie in diesem Fall einen anderen Termin vor. Grundsätzlich müssen Sie Wohnungsbesichtigungen zum Zweck der Wiedervermietung aber hinnehmen. Sie können nicht jeden Termin ablehnen. 

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