Heizkosten bei Leerstand
In unserem Haus steht eine Wohnung leer. Wer bezahlt diese Heizkosten?
Für die leerstehende Wohnung muss der Vermieter die Kosten übernehmen.
Verteilt der Vermieter die Kosten nach Wohnungsfläche, bezahlt jeder Mieter nur für den Anteil seiner Wohnung an der Gesamtfläche (Summe aller Wohnflächen). Beheizt der Vermieter die leere Wohnung nachweislich nur gerade so viel, um Frostschäden zu vermeiden, kann er den Anteil etwas reduzieren (siehe Art. 7 VMWG). Sind in den Wohnungen Zähler vorhanden, so kostet es für jede Wohnung auf jeden Fall nur so viel, wie die individuelle Berechnung ergibt.
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