Hauswartung mangelhaft
Der Vermieter stellt mir Nebenkosten für die Hauswartung in Rechnung. Muss er die Abrechnung reduzieren, wenn der Hauswart seinen Pflichten nicht nachkommt?
Das ist möglich. Streng rechtlich gesehen haben Sie in diesem Fall allerdings nicht Anspruch auf einen Abzug von den Nebenkosten, sondern auf eine Mietzinsreduktion. Denn wenn der Hauswart seinen Pflichten nicht nachkommt, handelt es sich um einen Mangel am Mietobjekt. Ob Mietzinsreduktion oder Abzug bei den Nebenkosten läuft unter dem Strich allerdings auf das Gleiche hinaus. Wichtig ist jedenfalls, dass Sie dann beim Vermieter reklamieren, wenn Sie feststellen, das der Hauswart seinen Pflichten nicht nachkommt. Wenn Sie damit erst kommen, nachdem Sie die Nebenkostenabrechnung erhalten haben, sind Ihre Chancen gering. Überlegen Sie sich jedoch, ob Sie an den Hauswart nicht übertriebene Ansprüche stellen, bevor Sie sich beim Vermieter beschweren. Denn mit einer unberechtigten Reklamation schaffen Sie schlechte Stimmung.
Gesetzliche Grundlagen:
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