Hauswart und Ferien
Wenn ich als Hauswart in die Ferien fahre, muss ich einen Stellvertreter suchen und aus eigener Tasche bezahlen?
Nein, das ist nicht zulässig. Auch als Hauswart haben Sie Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlte Ferien pro Jahr. Das heisst, sie dürfen Ihre Hauswartsarbeit solange ruhen lassen und haben Anspruch auf Lohn für die Ferienzeit. Wenn der Hauseigentümer eine Ferienvertretung für nötig hält, muss er sie zusätzlich bezahlen.
Gesetzliche Grundlagen:
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