Zurück zu Startseite
Fallbeispiel
 | 
Haustiere

Grenzfall Katze

Ich habe eine Katze und bin in eine neue Wohnung eingezogen. Jetzt heisst es plötzlich, die Katze sei hier nicht erlaubt. Kann man mir die Katzenhaltung tatsächlich verbieten?

Ob Sie in einer Mietwohnung Tiere halten dürfen, hängt vom Mietvertrag ab. Enthält dieser keine Regelung dazu, ist dies grundsätzlich erlaubt. Eine Ausnahme gilt für Tiere mit hohem Stör- oder Gefährdungspotenzial, etwa Schlangen und Papageien. Diese dürfen Sie immer nur in Absprache mit der Vermieterschaft halten. Die meisten Mietverträge in der Schweiz sehen vor, dass die Tierhaltung nur mit Zustimmung der Vermieterschaft erlaubt ist. Auch in diesem Fall dürfen Sie jedoch ohne dessen Zustimmung unproblematische Kleintiere halten, sofern diese nicht zu zahlreich sind und zu keinen Klagen Anlass geben. Als Kleintiere, die in jedem Fall auch ohne Zustimmung der Vermieterschaft gehalten werden dürfen, gelten etwa Hamster, Meerschweinchen, Zwergmäuse und Zwergkaninchen. Katzen sind ein Grenzfall. Sofern sie die Wohnung nicht verlassen, sieht man sie neuerdings in der Regel auch als unproblematische Kleintiere an. Ob man von artgerechter Tierhaltung reden kann, wenn eine Katze die Wohnung nicht verlassen darf, ist allerdings eine offene Frage.  

Zurück zu Startseite