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Fallbeispiel
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Kündigung durch Vermieter

Fristlose Kündigung durch Vermieter

Kann auch der Vermieter fristlos kündigen?

Nur in Ausnahmefällen. Gemäss Artikel 257f OR kann der Vermieter fristlos kündigen, wenn Sie als Mieterin oder Mieter dem Mietobjekt vorsätzlich schweren Schaden zufügen. Das wäre also beispielsweise der Fall, wenn Sie in Ihrer Wohnung Feuer legten oder sich mit der Motorsäge an den Wänden zu schaffen machten. In nicht ganz so schwerwiegenden Fällen kann der Vermieter kurzfristig kündigen, mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende eines Monats. Gemäss Artikel 257f OR ist dies möglich,  wenn Sie als Mieter trotz schriftlicher Mahnung dermassen gegen Ihre Sorgfalts- oder Rücksichtspflicht verstossen, dass Ihr weiterer Verbleib in der Wohnung den anderen Hausbewohnern oder dem Vermieter nicht mehr zuzumuten ist. Auch für eine derartige kurzfristige Kündigung müssen jedenfalls recht schwerwiegende Pflichtverstösse vorliegen, die sich zudem beweisen lassen. In Wirklichkeit werden viele derartige Kündigungen aufgehoben, wenn die betroffenen Mieter sie anfechten.

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