Förderbeiträge bei energetischen Sanierung
Mein Vermieter nahm bei der Haussanierung auch energetische Verbesserungen vor und wird nun wohl den Mietzins erhöhen. Wie kann ich prüfen, ob er Förderbeiträge erhalten hat?
Das können Sie seit dem 1. Juli 2014 (Inkrafttreten der neuen Bestimmungen in der Verordnung zu Miete- und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen, VMWG) relativ einfach tun: Wenn Sie eine Mietzinserhöhung erhalten, muss der Vermieter auf dem amtlichen Formular angeben, ob er Fördergelder für wertvermehrende Investitionen erhalten hat. Zugleich ist er verpflichtet, erhaltene Fördergelder für wertvermehrende Verbesserung bei der Berechnung der Mietzinserhöhung abzuziehen. Der Abzug muss auf den Kosten für die Mehrleistungen und nicht etwa auf den gesamten Investitionskosten erfolgen.
Gesetzliche Grundlagen:
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