Erbengemeinschaft
Mein Vermieter ist gestorben. Wem gehört nun das Haus?
Kraft Gesetzes sind die Erben des bisherigen Vermieters Eigentümer der Liegenschaft geworden. Für Sie als Mieterin oder Mieter ändert sich dadurch vorerst nichts. Der alte Mietvertrag gilt weiterhin und muss nicht ersetzt werden. Einen neuen Mietvertrag sollten Sie auf keinen Fall ohne vorgängige Beratung unterschreiben.
Gesetzliche Grundlagen:
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