Einsichtsrecht Belege
Wann und wo kann ich die Belege zur Nebenkostenabrechnung einsehen?
Der Vermieter kann grundsätzlich verlangen, dass Sie als Mieterin oder Mieter die Belege an dessen Wohn- oder Geschäftssitz anschauen. Dies gilt aber nur dann, wenn sich dieser Ort in der Nähe Ihres Wohnorts befindet. Mietern aus dem Berner Oberland kann beispielsweise nicht zugemutet werden, die Belege zur Nebenkostenabrechnung am Sitz einer Liegenschaftsverwaltung in Zürich anzusehen. In diesem Fall muss ihnen der Vermieter die Belege zusenden oder ihnen in der Nähe ihres Wohnorts die Einsichtnahme ermöglichen.
Gesetzliche Grundlagen:
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