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Fallbeispiel
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Boilerentkalkung

Mein Vermieter verlangt, dass ich die Entkalkung des Boilers bezahle, der in meiner Wohnung steht. Bin ich dazu verpflichtet?

Das ist eine Streitfrage. Wird das warme Wasser in einer Mietliegenschaft zentral aufbereitet, und der Mietvertrag sieht Nebenkosten dafür vor, dürfen gemäss Art. 5 VMWG auch die Kosten der Boilerentkalkung auf die Nebenkostenabrechnung gesetzt werden. In Ihrem Fall versorgt der Boiler aber nur Ihre Wohnung mit Warmwasser und läuft über Ihren Elektrozähler. Trotzdem betrachten gewisse Mietrechtsjuristen die Entkalkungskosten auch in Ihrem Fall als Nebenkosten, die Sie zu begleichen haben, weil Sie auch für den Stromverbrauch des Boilers aufkommen müssen. Nach Ansicht des Mieterinnen- und Mieterverbands (MV) handelt es sich bei der Boilerentkalkung hingegen um eine Unterhaltsarbeit. Und dafür hat gemäss Art. 256 OR der Vermieter aufzukommen. Eine Ausnahme gilt gemäss Art. 259 OR für so genannten Kleinunterhalt. Bei einer Boilerentkalkung handelt es sich aber nicht mehr um Kleinunterhalt.

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