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Fallbeispiel
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Heiz- & Nebenkosten

Belege einsehen

Muss mir die Vermieterschaft die Belege zur Nebenkostenabrechnung zeigen?

Ja, gemäss Artikel 257b OR muss die Vermieterschaft Ihnen als Mieterschaft Einsicht in die Belege zu den Nebenkosten gewähren. Auf vielen Nebenkostenabrechnungen steht, Sie müssten dies innert 30 Tagen verlangen. Diese Befristung hat aber keine gesetzliche Grundlage. Sie können auch später noch Einsicht verlangen. Trotzdem empfiehlt es sich, damit nicht zulange zuzuwarten. Um Einblick in die Belege zu nehmen, müssen Sie sich grundsätzlich in die Räumlichkeiten der Vermieterschaft begeben. Wenn Sie dafür bezahlen, können Sie sich aber Kopien zuschicken lassen. 

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