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Fallbeispiel
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Kündigung durch Vermieter

Begründung einer Kündigung

Muss eine Kündigung begründet werden?

In Art. 271 OR steht, eine Kündigung sei auf Verlangen zu begründen. Aber aufgepasst: Gültig ist sie auch ohne Begründung. Als Mieterin oder Mieter müssen Sie eine Kündigung also auch anfechten, wenn sie nicht begründet ist oder wenn der Vermieter eine Begründung verweigert. Eine Verweigerung der Begründung durch den Vermieter erhöht Ihre Erfolgsaussichten bei einer Anfechtung der Kündigung. Das Gleiche gilt, wenn sich die angegebene Begründung als falsch beziehungsweise vorgeschoben erweist. Streng nach dem Wortlaut des Gesetzes könnte der Vermieter auch eine Begründung verlangen, wenn Sie als Mieter Ihre Wohnung kündigen. Da der Vermieter eine Kündigung von Ihnen nicht anfechten kann, spielt es jedoch keine Rolle, wenn Sie diese nicht begründen.

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