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Fallbeispiel
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Schlussrechnung und Depotrückgabe

Auszahlung ohne Zustimmung der Vermieterschaft

Obwohl ich vor über einem Jahr aus gezogen bin, habe ich mein Mietzinsdepot noch nicht zurückerhalten. Was kann ich tun? 

Das Gesetz sieht vor, dass Sie als Mieterschaft ein Jahr nach dem Auszug bei der Bank die Auflösung des Mietzinsdepots verlangen können. Die Bank muss das Depot in diesem Fall auszahlen, auch wenn die Vermieterschaft nicht damit einverstanden ist. Dies gilt aber nur, wenn die Vermieterschaft Sie innerhalb dieser Jahresfrist nicht betrieben hat und auch kein Verfahren vor der Schlichtungsbehörde gegen Sie eingeleitet hat. Sonst müssen Sie das Ende dieses Verfahrens abwarten. 

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