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Fallbeispiel
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TV & Internet

Anschluss ans Glasfasernetz

Kann ich von meinem Vermieter verlangen, dass er meine Wohnung ans Glasfasernetz anschliesst, das in unserer Strasse kürzlich verlegt wurde?

Ohne Zustimmung des Vermieters kann der Netzbetreiber die Liegenschaft nicht ans Glasfasernetz anschliessen. Gemäss Art. 35a des Fernmeldegesetzes muss er diese Zustimmung aber erteilen, wenn Sie bereit sind, die Kosten dafür zu übernehmen. Vermutlich fallen allerdings gar keine Kosten an. Unmittelbar nach der Verlegung der Glasfaserkabel, dem sogenannten Rollout, erstellen die meisten Netzbetreiber die Anschlüsse kostenlos.

Besteht in der Liegenschaft bereits ein Hausanschluss, ist der Vermieter gegenüber dem Netzbetreiber in der Regel vertraglich verpflichtet, die einzelnen Wohnungen auf Wunsch der Mieter verkabeln zu lassen. Tut er das nicht, können Sie sich an den Netzbetreiber wenden. Dieser wird den Vermieter dann zur Erfüllung seiner Pflicht auffordern. Auch dafür fallen normalerweise keine Kosten an. Die Netzbetreiber übernehmen die Installation, solange der Eigentümer keine aufwändigen Sonderwünsche anbringt.

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