Zurück zu Startseite
Fallbeispiel
 | 
Anfangsmietzins

Anfechtung als Untermieter

Kann ich auch als Untermieter den Anfangsmietzins wirksam anfechten?

Ja. Für den Untermietvertrag gelten die gleichen Regeln wie für den normalen Mietvertrag: Der Untermieter kann gegen den Untervermieter vorgehen und den Mietzins innert 30 Tagen ab Schlüsselübergabe des Zimmers/der Wohnung bei der Schlichtungsstelle wegen Missbräuchlichkeit anfechten.

In Kantonen, die das amtliche Formular für die Mitteilung des Anfangsmietzinses eingeführt haben, gilt diese Formvorschrift zwingend auch für die Untermietverträge.

Zurück zu Startseite