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Fallbeispiel
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Mietzinssenkung

Ablehnungsgrund Rendite

Meine Vermieterschaft schreibt, dass sie den Mietzins trotz Senkung des Referenzzinssatzes nicht herabsetzen müsse, weil sie keinen ausreichenden Ertrag erziele. Hat sie Recht?

Wenn es stimmt, dass sie aus seiner Liegenschaft keinen ausreichenden Ertrag erzielt, muss sie den Mietzins tatsächlich nicht senken. Aber Achtung: Viele Vermieterschaften bringen dieses Argument vor. Bei genauer Überprüfung zeigt sich dann, dass das gar nicht stimmt. Meistens haben die betreffenden Vermieterschaften nicht bewusst gelogen, sondern sie wissen nicht, wie man einen kostendeckenden Ertrag mietrechtlich korrekt berechnet. Das ist nämlich kompliziert. Die Schlichtungsbehörde wird die Renditeberechnung Ihrer Vermieterschaft überprüfen, wenn Sie bei dieser nach der Verweigerung der Mietzinsreduktion ein Verfahren einleiten. 

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