Abgesprungener Nachmieter
Was geschieht, wenn der vorgeschlagene Nachmieter die Wohnung doch nicht nimmt?
Wenn er aus freien Stücken wieder abspringt, haben Sie Pech. Dann schulden Sie dem Vermieter weiterhin den Mietzins. Anders verhält es sich, wenn der Vermieter dem Nachmieter zulange keinen Bescheid gegeben hat oder diesen durch sein Verhalten vom Vertragsabschluss abgeschreckt hat. Dann sind Sie aus Ihren vertraglichen Verpflichtungen entlassen und müssen ab dem Zeitpunkt keinen Mietzins mehr bezahlen, ab dem der Nachmieter die Wohnung gemietet hätte.
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