Vita
Anfechtung der Kündigung
Die Anfechtung musst innert 30 Tagen ab Erhalt der Kündigung (Postzettel im Briefkasten) aufgegeben werden. Wir empfehlen, den eingeschriebenen Brief an die Schlichtungsbehörde in Horten spätestens am Freitag 11. April 2025 aufzugeben.
Dokumente
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250326_VitaSiedlung_Mieterversammlung_Schwerzisaal_Praesentation.pdf pdf, 60.6 kB
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Anfechtung_Kuendigung_Infoblatt.pdf pdf, 43.9 kB
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8135_Langnau-am-Albis-Vitasiedlung_Formular_Gruppenmandat-RSV-Coop-Blatt.pdf pdf, 94.7 kB
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8135-Langnau-Vita-Anfechtung.pdf pdf, 80.1 kB
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8135-Langnau-Vita-Anfechtung.docx docx, 19.9 kB
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251022-Nebenkostenabrechnung-22-23-Einsprache.docx docx, 15.7 kB
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Infoblatt-Prüfung-Nebenkostenabrechnung-2022_23_.pdf pdf, 45.4 kB
Zürich muss Vita-Siedlung in Etappen erneuern
Die Zürich hat am 22. Dezember 2020 folgenden Vertrag mit der Gemeinde Langnau am Albis unterzeichnet
Die Grundeigentümerin erklärt sich bereit, je nach Nachfrage an Wohnraum, die bauliche Erneuerung der Gartensiedlung zu etappieren.
Für die Etappierung gelten folgende Grundsätze:
- Die im Ergänzungsplan Quartiererhaltungszone Langenberg unter dem Informationsinhalt eingezeichneten Etappierungseinheiten dienen als Orientierungshilfe für die Etappierung.
- Die Abfolge der Etappen Ist freigestellt.
- Jede Etappierungseinheit soll als Ganzes und in einheitlicher architektonischer Gestaltung realisiert werden.
- Für die Sanierung der drei Scheibenhochhäuser inklusive den Winkelbauten besteht keine Etappierungsvorgabe.
Quellen: Quartiererhaltungszone Langenberg. Städtebaulicher Vertrag, STÄDTEBAULICHER VERTRAG, Seite 6, bauliche Etappierung