Sugus-Häuser (Neugasse 81/83/85)
Hier finden Sie alle Informationen für die Anfechtung der Ende Dezember 2024 verschickten zweiten Wohnungs-Kündigungen Neugasse 81/83/85 sowie zur anwaltschaftlichen Vertretung.
Wenn Sie die erste Kündigung angefochten haben, müssen Sie sich keine zusätzlichen Sorgen machen. Die zweite Kündigung macht die Widersprüche grösser. Die Aussichten, dass die Kündigungen als missbräuchlich oder ungültig angesehen werden, wird nicht kleiner.
Sie haben die erste Kündigung angefochten
Die zweite Kündigung per 30.09.2025 (datiert vom 27.12.24) muss ebenfalls angefochten werden. Das Anfechtungsschreiben an die Schlichtungsbehörde muss spätestens am 27. Januar 2025 eingeschrieben auf der Post aufgegeben werden.
Anfechtungsbrief ergänzen
- Laden Sie den Musterbrief herunter (Zweites Anfechtungsschreiben 2025)
- Füllen Sie die Absender sowie die Unterschriftenzeile aus. Es müssen alle Mietparteien aufgeführt werden und die Anfechtung unterschreiben (auch Ehepartner*innen oder eingetragene Partner*innen, die nicht im Vertrag aufgeführt sind)
- Ergänzen Sie das Datum, sowie allenfalls von Ihnen gemietete Nebenräume oder Parkplätze in der Einstellhalle der SVA.
Anfechtungsbrief und Kündigung 2 x kopieren
- Eine Kopie für Sie
- Die zweite Kopie für den MV Zürich (wird an Anwältinnen-Team weitergegeben)
Original der Anfechtung mit Beilagen eingeschrieben an die Schlichtungsbehörde abschicken
- Spätestens am 27. Januar 2025 auf der Post aufgeben.
- Adresse: Schlichtungsbehörde für Mietsachen, Bezirk Zürich, Postfach, 8036 Zürich
- Quittung der Postaufgabe (Einschreiben) aufbewahren
Vertretung durch das Anwaltsteam des MV
Falls Sie das Schadenformular der Coop Rechtsschutz schon ausgefüllt und dem MV Zürich geschickt haben
- Senden sie dem MV die folgenden Unterlagen zu
- Kopie des zweiten Kündigungsformular (Kündigung per 30.09.25)
- Kopie des unterzeichneten zweiten Anfechtungsschreibens, das Sie der Schlichtungsbehörde geschickt haben.
Falls Sie das Schadenformular der Coop-Rechtsschutz AG noch nicht ausgefüllt haben
- Haben Sie die Mitgliedschaft im MV abgeschlossen? Falls Sie noch nicht Mitglied sind klicken Sie hier.
- Laden Sie das Formular «Schadenanzeige – Coop Rechtsschutz AG» herunter.
- Ergänzen Sie die persönlichen Angaben und Angaben zur Mitgliedschaft im MV Zürich
- Geben Sie den Namen einer allfällig bestehenden privaten Rechtsschutzversicherung an. Die Rechtsschutzversicherungen teilen sich die Kosten und übernehmen in der Regel den Selbstbehalt.
Senden Sie dem MV folgende Unterlagen zu
- Kopie der Anfechtung der ersten Kündigung vom 27.November 2024 mit allen Beilagen
- Kopie des zweiten Kündigungsformulars (Kündigung vom 27.12.24 per 30.09.25)
- Kopie des unterzeichneten zweiten Anfechtungsschreiben
- Ausgefülltes und unterzeichnetes Schadenformular der Coop Rechtsschutz AG
Bitte schicken Sie die zweite Anfechtung im Lauf der nächsten Woche an die Schlichtungsbehörde ab und senden Sie uns die kopierten Unterlagen wenn möglich bis 13. Januar 2025 an
MV Zürich, Walter Angst, Tellstrasse 31, Postfach 292, 8021 Zürich
Sie haben die erste Kündigung NICHT angefochten?
Wir empfehlen Ihnen, die zweite Kündigung per 30.09.2025 (datiert vom 27.12.24) doch noch anzufechten und das Anwaltsteam des MV mit Ihrer Vertretung zu beauftragen.
Das Anfechtungsschreiben muss spätestens am 27. Januar 2025 eingeschrieben auf der Post aufgegeben werden.