Mietschlichter*in werden
Bei Streitigkeiten aus Mietverhältnissen von Wohn- und Geschäftsräumen sind im Kanton Zürich die Schlichtungsbehörden als erste Instanz zuständig. Die Schlichtungsbehörden sind paritätisch zusammengesetzt mit je einer Vertretung der Mieter*innen- und Vermieterschaftsseite. Der Vorsitz hat eine*n Gerichtsschreiber*in. Die Schlichtungsbehörden haben den Auftrag, offene Fragen zwischen Vermieter*innen und Mieter*innen zu klären und eine Lösung zu finden.
Die Mietschlichter*innen werden von den jeweiligen Bezirksgerichten auf Vorschlag des Mieterinnen- und Mieterverbandes und des Hauseigentümerverbandes gewählt.
Mietschlichter*innen für die Amtsdauer 2026–2032
Für die Amtsdauer 2026–2032 sucht der MV Zürich engagierte Mietschlichter*innen, die sich an den Schlichtungsbehörden in den zwölf Bezirken des Kantons Zürich engagieren möchten. Mietschlichter*innen sind Laienrichter und kommen in der Regel einmal pro Monat zum Einsatz.
Tätigkeiten als Mietschlichter*in
Schlichter*innen des MV Zürich sind juristisch versierte und empathische Vertreter*innen von Mietenden, die sich überall dort, wo Spielraum besteht, für die Interessen der Mieter*innen einsetzen. Sie begegnen allen Parteien mit Respekt und haben ein Gespür für die Konfliktsituation. Sie achten darauf, dass bei der Befragung und den Entscheiden die Anliegen der Mieter*innen berücksichtigt und ernstgenommen werden.
Voraussetzungen für die Übernahme eines Mandats als Mietschlichter*in
- wohnhaft und wahlberechtigt im Kanton Zürich
- psychologisches Flair, Empathie für Mieter*innen in schwierigen Situationen
- Interesse an mietrechtlichen Fragen und die Bereitschaft, sich weiterzubilden
- Bereitschaft, sich in den Schlichtungsverhandlungen und im Rahmen des MV Zürich parteilich für die Interessen der Mieter*innen einzusetzen
Bevorzugt werden Bewerber*innen mit miet-(rechtlichen) Erfahrungen, einem Bezug zu sozialen Fragen und persönlichen Beziehungen im jeweiligen Bezirk, in dem sie das Amt übernehmen wollen.
Bewerbung
Bewerbungen nehmen wir bis Ende August 2025 entgegen. Bitte verwenden Sie dazu folgende Unterlagen (ausdrucken, ausfüllen, einschicken an: MV Zürich, Postfach 292, 8021 Zürich):
Danach treffen wir eine Auswahl zum Vorschlag an die Bezirksgerichte.
Kontakt
Ihr Kontakt bei Fragen:
Eveline Kunz, Co-Geschäftsleiterin MV Zürich, e.kunz(at)mvzh.ch
Unsere Sektionen: Ihre Ansprechpartner für Dienstleistungen & Mitgliedschaft
Als Mitglied des Mieterinnen- und Mieterverbands (MV) profitieren Sie von zahlreichen Vergünstigungen auf die Dienstleistungen unserer Sektionen, wie Mietrechtsberatung, Hilfe bei der Wohnungsabgabe und vielem mehr.
Bitte wählen Sie dazu Ihren Kanton:

- Aargau
- Appenzell-AR / AI
- Baselland
- Basel-Stadt
- Bern
- Freiburg
- Glarus
- Graubünden
- Luzern
- Nidwalden/Obwalden
- Uri
- St. Gallen
- Schaffhausen
- Schwyz
- Solothurn
- Thurgau
- Zug
- Zürich
- Tessin (ASI)
- Westschweiz (Asloca)
-
Freiburg franz. Teil
MV Deutschfreiburg oder Asloca Fribourg (französisch) öffnen?