Obere Bühlstrasse

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Anleitung für die Anfechtung der Wohnungskündigung und Anmeldung anwaltschaftlichen Vertretung bei der Schlichtungsverhandlung in Meilen.

Livit hat Ihnen die Wohnung auf den 31. August 2026 gekündigt. Das Schreiben ist am 10. Juli 2025 abgeschickt worden. Die 30tägige Frist für die Anfechtung der Wohnungskündigung läuft am Samstag 9. August 2025 ab.

Wir empfehlen Ihnen, die Kündigung anzufechten. Aufgrund der persönlichen Härte und den starkt gestiegenen Mieten können Sie mehr Zeit für die Wohnungssuche erhalten.

Sie können weiter unten den Musterbrief zur Anfechtung der Kündigung herunterladen. Die persönlichen Angaben müssen ergänzt werden. Der unterzeichneten Anfechtung an die Schlichtungsbehörde des Bezirks Meilen sind Kopien des Mietvertrags und das Formulars "Mitteilung einer Kündigung" beizulegen.

Wichtig: Alle im Mietvertrag aufgeführten Personen sowie Ehepartner*innen oder eingetragene Partner*innen müssen im Absender aufgeführt werden und den Anfechtungsbrief persönlich unterzeichnen.

Machen Sie je zwei Kopien vom unterzeichnetes Anfechtungsschreiben und den Beilagen (Mietvertrag und Formular Mietzinserhöhung).

Die erste Kopie bleibt bei Ihnen. Die zweite Kopie schicken sie bitte bis am 18. August 2025 an MV Zürich, Postfach 292, 8021 Zürich oder per Mail an rsv@mvzh.ch.

Frist für Anfechtung nicht verpassen

Der eingeschriebene Brief an die Schlichtugsbehörde muss spätestens am Samstag, 9. August 2025 auf der Post aufgeben werden. Bewahren Sie die Quittung der Post auf.

Vertretung durch Anwält*in des MV (Gruppenmandat)

In der Mitgliedschaft des MV ist eine Rechtsschutzversicherung für mietrechtliche Verfahren inbegriffen (Coop RSV). Die vom MV gestellte Anwaltsperson wird Sie an der Schlichtungsverhandlung vertreten. In der Regel werden alle Mieter*innen, die sich dem Gruppenmandat des MV anschliessen, gemeinsam zur Schlichtungsverhandlung vorgeladen. Die Anwaltsperson wird die Anträge stellen und begründen.

Kosten der anwaltschaftlichen Vertretung (Gruppenmandat)
  1. Sie waren schon vor der Kündigung Mitglied des MV. Sie bezahlen einen Mindestselbstbehalt von CHF 100 oder 10 Prozent der Kosten bis maximal CHF 500. In der Regel übersteigen die Kosten für das Verfahren an der Schlichtungsbehörde nicht höher als 200 Franken.
  2. Sie treten neu dem MV bei. Der Mindestselbstbehalt beträgt 300 Franken. Die Anwaltskosten sind bis zum Abschluss des Schlichtungsverfahren gedeckt.
  3. Sie füllen das Formular RB-Gruppenmandat RSV Coop aus.
  4. Geben Sie an, ob Sie eine persönliche Rechtsschutzversicherung haben. In diesem Fall zahlen Sie keinen Selbstbehalt (die beiden Rechtsschutzversicherungen teilen sich die Kosten).
  5. Dem Gruppenmandat anschliessen können sich nur Mietparteien, die die Mitgliedschaft im MV abgeschlossen haben. Die Mitgliedschaft können Sie online abschliessen.

Wie geht es weiter?

Nach den Sommerferien wird der MV Zürich das Mandat einer unserer Vertrauensanwält*innen übergeben. Der oder die Antwält*in wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Kontakt

Für Fragen wenden Sie sich an w.angst@mvzh.ch.