
Abstimmungsempfehlung: NEIN zur Abschaffung des Eigenmietwerts
Am 28. September 2025 stimmen wir über die Abschaffung des Eigenmietwerts ab. Diese Reform würde vor allem Eigentümer*innen nützen, während die Allgemeinheit die Kosten trägt.
Die Steuerausfälle von rund zwei Milliarden Franken pro Jahr müssten über höhere Steuern für alle kompensiert werden. Das entspricht etwa 500 Franken Mehrbelastung pro Haushalt.
Was ist der Eigenmietwert und was hat er mit Mieter*innen zu tun?
Was der Eigenmietwert ist, was er mit einem gerechteren Steuersystem zu tun hat und warum der HEV unglaubliche 7 Millionen Franken in die Abschaffungs-Kampagne investiert, hat der Politologe Flavien Gousset in folgendem Video zusammengefasst (nicht für uns, sondern einfach so und wir finden, er bringt das Thema auf den Punkt):
Achtung: Das Wort «Eigenmietwert» fehlt auf dem Stimmzettel!
Auf dem Stimmzettel gibt es keine Vorlage mit der Bezeichnung «Eigenmietwert». Stattdessen lautet der Titel «Bundesbeschluss über kantonale Steuern auf Zweitliegenschaften».
Wenn Sie also gegen die Abschaffung des Eigenmietwerts stimmen wollen, müssen Sie bei dieser Vorlage Nein stimmen.
Warum ein Nein?
Einseitige Vorteile für Wohneigentümer*innen
Wenn der Eigenmietwert wegfällt, profitieren besonders Wohneigentümer*innen, die ihre Liegenschaft abbezahlt und saniert haben. Mieter*innen haben davon nichts.
2 Milliarden Franken pro Jahr fehlen
Jährliche Steuerausfälle von 2 Milliarden Franken bedeuten weniger Mittel für die Gesundheitsversorgung, Schulen, den öffentlichen Verkehr – das betrifft uns im Kanton Zürich ganz direkt.
Zweitwohnungen eingeschlossen
Auch Besitzer*innen von Ferienwohnungen profitieren von tieferen Steuern, während Einheimische keine bezahlbaren Wohnungen mehr finden.
Wachsende Ungleichheiten
Die Mietbelastung steigt bereits seit Jahren. Diese Reform würde die Ungleichgewichte weiter verschärfen.
Steigende Mieten
Laut aktuellen Berechnungen der UBS würden mit der Reform die Preise für Wohneigentum in den kommenden Jahren um rund 13 Prozent steigen. Vermieter*innen werden diese Mehrkosten nicht selber tragen, sondern die Mieten erhöhen.
Aus diesen Gründen empfehlen wir, am 28. September 2025 bei der Vorlage "Bundesbeschluss über kantonale Steuern auf Zweitliegenschaften" Nein zu stimmen und somit die Abschaffung des Eigenmietwerts abzulehnen.
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