
Referenzzins sinkt auf 1.25 %: Prüfen Sie, ob auch Ihre Miete günstiger wird
Basiert Ihr Mietzins auf einem höheren als dem aktuellen Referenzzins von 1.25 %, steht Ihnen unter Umständen eine Senkung des Nettomietzinses zu. Prüfen Sie mit unserem Rechner, ob auch Sie Anspruch haben. Verlangen Sie aber keine Senkung ohne Anspruch, sonst riskieren Sie eine Erhöhung.
Der Referenzzins ist gesunken. Manche Mieter*innen haben deshalb eine Senkung zugute. Aber nicht alle. Wer keinen Anspruch hat auf eine Senkung und dennoch eine verlangt, riskiert eine Erhöhung. Wir erklären Ihnen deshalb, wie Sie vorgehen müssen, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Immer zuerst Anspruch prüfen
Prüfen Sie zuallererst, ob sie Anspruch haben auf eine Senkung. Benutzen Sie dazu unseren Mietzinsrechner:
Rechner sagt, Sie haben Anspruch auf eine Mietzinssenkung
Stellt der Rechner einen Anspruch fest, empfehlen wir Ihnen, ein Senkungsbegehren einzureichen.
Der Rechner stellt Ihnen dazu einen personalisierten Brief zur Verfügung, das sogenannte Herabsetzungsbegehren. Damit fordern Sie Ihre Vermieterschaft auf, Ihren Mietzins infolge des gesunkenen Referenzzinssatzes zu senken. Da nur wenige Vermieterschaften die Senkung von sich aus weitergeben, müssen Sie selbst aktiv werden. Schicken Sie das Herabsetzungsbegehren eingeschrieben an Ihre Vermieterschaft.
Rechner sagt, Sie haben keinen Anspruch auf eine Mietzinssenkung
Stellt der Rechner keinen Anspruch fest, empfehlen wir Ihnen dringend, nichts zu unternehmen.
Grund: Der Senkungsanspruch hängt neben dem Referenzzinssatz auch von der Teuerung und den allenfalls gestiegenen Betriebs- und Unterhaltskosten ab. Es kann deshalb sein, dass die Vermieterschaft in gewissen Fällen den Mietzins trotz des gesunkenen Referenzzinssatzes erhöhen kann. Stellen Sie also ein Senkungsbegehren, ohne einen Anspruch zu haben, riskieren Sie, dass Ihre Miete danach steigt.
Haben Sie Fragen?
Wenden Sie sich an uns, wenn Sie Fragen haben. Als Mitglied beraten wir Sie gratis.
Achtung: Falls im Vertrag oder in der letzten Anpassung eine Mietzinsreserve bzw. ein Mietzinsvorbehalt ausgewiesen ist, wenden Sie sich als Mitglied am besten direkt an den Mieterinnen- und Mieterverband, bevor Sie ein Herabsetzungsbegehren abschicken. Wir beraten Sie gern (für Mitglieder gratis), wie Sie in so einem Fall vorgehen sollen.
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Als Mitglied des Mieterinnen- und Mieterverbands (MV) profitieren Sie von zahlreichen Vergünstigungen auf die Dienstleistungen unserer Sektionen, wie Mietrechtsberatung, Hilfe bei der Wohnungsabgabe und vielem mehr.
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