23.06.2025
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Schlichtungsbehörde

Schlichtungsbehörde erachtet Kündigungen als missbräuchlich

Heute Montag, 23. Juni 2025, wurden vor der Schlichtungsbehörde Zürich die ersten 20 Anfechtungen der Wohnungskündigungen der drei «Sugus-Häuser» verhandelt.

Die beiden Kündigungen sind am 28. November und am 27. Dezember 2024 ausgesprochen worden mit einer äusserst knappen Kündigungsfrist von 3 Monaten.

In der ersten der vier heute stattfindenden Verhandlungen hat die Schlichtungs-behörde festgehalten, dass sie die Kündigungen als missbräuchlich erachtet. Es konnte keine Einigung erzielt werden.

Die Schlichtungsbehörde wird den Parteien auf der Basis der mündlich eröffneten Einschätzung einen Entscheidvorschlag vorlegen. Die Vermieterin hat danach 20 Tage Zeit, den Entscheidvorschlag anzunehmen oder abzulehnen. Lehnt sie den Entscheidvorschlag ab, kann sie innert 30 Tagen eine Klage am Mietgericht einreichen.