22.06.2023
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Schlichtungsbehörde

Keine Angst vor der Schlichtungsbehörde

Wenn eine Mietzinserhöhung nicht korrekt ist, müssen Sie innert 30 Tagen reagieren und bei Ihrer zuständigen Schlichtungsbehörde eine sogenannte Anfechtung einreichen. Unser Rechtsberater Thomas Herren erklärt Ihnen, was bei der Schlichtungsbehörde passiert und wie Sie sich auf eine Schlichtungsverhandlung vorbereiten können.

Ist Ihre Mietzinserhöhung nicht gerechtfertigt, stellt Ihnen der Mietzinsrechner die nötigen Dokumente für eine Anfechtung zur Verfügung. Diese müssen Sie innert 30 Tagen bei Ihrer zuständigen Schlichtungsbehörde einreichen. Danach setzt die Schlichtungsbehörde einen Termin fest, an dem die Sachlage mit Ihnen und Ihrer Vermieterschaft geklärt und eine korrekte Lösung gesucht wird. Dieses Verfahren ist gratis. Ziel ist es, sich zu einigen und ein Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Hinweis bei mehrmaliger Benutzung des Mietzinsrechners

Wenn Sie unseren Mietzinsrechner bereits ausgefüllt haben, müssen Sie für ein weiteres Berechnungsresultat

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