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Vertretung durch Anwalt/Anwältin

Nur für Mitglieder

Die Vermittlung einer Vertrauensanwältin oder eines Vertrauensanwalts erfolgt im Rahmen der persönlichen Mietrechtsberatung. Unsere Fachleute besprechen mit Ihnen, ob für das mietrechtliche Problem (z.B. Verfahren vor der Schlichtungsbehörde) die Vertretung durch eine Anwältin oder einen Anwalt erforderlich ist.

Terminvereinbarung 044 296 90 20 (Mo–Fr: 9–12 Uhr und 13.30–17 Uhr)

Karenzfrist der Mieter-Rechtsschutzversicherung und Kosten

Falls die persönliche Mietrechtsberatung ergibt, dass der Beizug einer Anwältin oder eines Anwaltes angezeigt ist:

  • Die Rechtsschutzversicherung Coop Rechtsschutz AG übernimmt die Kosten, falls Sie zum Zeitpunkt des Schadenereignisses seit mindestens 60 Tage Mitglied des MV sind (Karenzfrist).
  • Ab 2021 (Datum Schadenereignis) muss das Mitglied einen Selbstbehalt von 10% der Kosten leisten (mind. CHF 100, max. CHF 500).
  • Die Vermittlung der Anwältin oder des Anwaltes erfolgt direkt durch den MV Zürich aus dem Kreis der Vertrauensanwältinnen und Vertrauensanwälte.
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