Vertretung durch Anwaltsperson
Nur für Mitglieder.
Die Vermittlung einer Vertrauensanwaltsperson erfolgt im Rahmen der persönlichen Mietrechtsberatung. Unsere Fachleute besprechen mit Ihnen, ob für das mietrechtliche Problem (z. B. Verfahren vor der Schlichtungsbehörde) die Vertretung durch eine Anwältsperson erforderlich ist.
Terminvereinbarung: 044 296 90 20 (Mo–Fr: 9–12 Uhr und 13.30–17 Uhr)
Karenzfrist der Mieter*innen-Rechtsschutzversicherung und Kosten
Falls die persönliche Mietrechtsberatung ergibt, dass der Beizug einer Anwaltsperson angezeigt ist:
- Die Rechtsschutzversicherung Coop Rechtsschutz AG übernimmt die Kosten, falls Sie zum Zeitpunkt des Schadenereignisses seit mindestens 60 Tage Mitglied des MV sind (Karenzfrist).
- Ab 2021 (Datum Schadenereignis) muss das Mitglied einen Selbstbehalt von 10 % der Kosten leisten (mind. CHF 100, max. CHF 500).
- Die Vermittlung der Anwaltsperson erfolgt direkt durch den MV Zürich aus dem Kreis der Vertrauensanwaltspersonen.