Glärnischstrasse 12 bis 22, Wädenswil
Hier finden Sie alle Informationen für die Anfechtung der Wohnungs-Kündigungen an der Glärnischstrasse 12 bis 22 sowie zur anwaltschaftlichen Vertretung.
- Die Frist für die Suche einer bezahlbaren Wohnung bis 30. September 2025 ist sehr knapp (frühestens möglicher Kündigungstermin war der 30. Juni 2025)
- Die Anfechtung ermöglicht es Ihnen, genügend Zeit für die Wohnungssuche zu erhalten – und mindestens bis Baubeginn in ihrer Wohnung bleiben zu können.
Anfechtung: Das müssen Sie tun
Anfechtungsbrief ergänzen
- Laden Sie den Musterbrief herunter (Anfechtungsschreiben)
- Füllen Sie die Absender sowie die Unterschriftenzeile aus. Es müssen alle Mietparteien aufgeführt werden und die Anfechtung unterschreiben (auch Ehepartner*innen oder eingetragene Partner*innen, die nicht im Vertrag aufgeführt sind)
- Ergänzen Sie das Datum, Angaben zur Wohnung, sowie allenfalls von Ihnen gemietete Nebenräume oder Parkplätze.
Anfechtungsbrief und Kündigung 2 x kopieren
- Eine Kopie für Sie
- Die zweite Kopie für den MV Zürich (wird an Anwältinnen-Team weitergegeben)
Original der Anfechtung mit Beilagen eingeschrieben an die Schlichtungsbehörde abschicken
- Spätestens am 30 Tage ab Datum der Kündigung MUSS der eingeschriebene Brief auf der Post aufgeben werden.
- Adresse: Schlichtungsbehörde, Bezirk Horgen, Burghaldenstrasse 3, 8810 Horgen
- Bewahren Sie die Quittung der Post für das Einschreiben als Beleg auf.
Wir empfehlen Ihnen, sich im Schlichtungsverfahren von einer spezialisierten Rechtsanwält*in des MV vertreten zu lassen. Alle anfechtenden Mieter*innen werden in der Regel zum gleichen Zeitpunkt zur Schlichtungsverhandlung vorgeladen (Gruppenmandat).
Mit diesem Vorgehen macht der MV seit langem gute Erfahrungen.
- Gemeinsam an die Schlichtungsverhandlung und sich dort von einer fachlich spezialisierten Anwaltsperson vertreten zu lassen ist besser, als allein zu gehen.
- Der Selbstbehalt der anwaltschaftlichen Vertretung ist moderat
- Für Altmitglieder (Beitritt zum MV 60 Tage vor der Zustellung der Kündigung) 100 Franken.
- Für Neumitglieder (Beitritt zum MV kurz vor oder nach der Zustellung der Kündigung) 300 Franken.
Anschluss an Gruppenmandat: Das müssen Sie tun
Mitgliedschaft MV
- Falls Sie noch nicht Mitglied des MV sind, müssen die MV-Mitgliedschaft (100 Franken) noch abschliessen klicken Sie hier.
- In der Mitgliedschaft ist eine Rechtsschutzversicherung für mietrechtliche Verfahren eingeschlossen.
Schadenformular ausfüllen
- Laden Sie das Formular «Schadenanzeige – Coop Rechtsschutz AG» herunter.
- Ergänzen Sie die persönlichen Angaben und Angaben zur Mitgliedschaft im MV Zürich
- Geben Sie den Namen einer allenfalls bestehenden privaten Rechtsschutzversicherung an. Die Rechtsschutzversicherungen teilen sich die Kosten auf. Sie zahlen keinen Selbstbehalt.
Senden Sie dem MV folgende Unterlagen zu
- Kopie des unterzeichneten Anfechtungsschreiben, das Sie an der Schlichtungsbehörde geschickt haben
- Kopie des Mietvertrag und des Kündigungsformular
- Ausgefülltes und unterzeichnetes Schadenformular der Coop Rechtsschutz AG
Schicken Sie die Unterlagen spätestens 10 Tage nach Versand der Anfechtung an den MV
- per Post an MV Zürich, Walter Angst, Tellstrasse 31, Postfach 292, 8021 Zürich
- oder Mail an w.angst@mvzh.ch
Haben Sie Fragen?
- Nehmen Sie mit Walter Angst Kontakt auf w.angst@mvzh.ch
- Kommen Sie auf mich zu, wenn Sie einen finanziellen Engpass haben.