Glärnischstrasse

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Glärnischstrasse 12 bis 22, Wädenswil

Hier finden Sie alle Informationen für die Anfechtung der Wohnungs-Kündigungen an der Glärnischstrasse 12 bis 22 sowie zur anwaltschaftlichen Vertretung.

Was bringt die Anfechtung der Kündigung?
  • Die Frist für die Suche einer bezahlbaren Wohnung bis 30. September 2025 ist sehr knapp (frühestens möglicher Kündigungstermin war der 30. Juni 2025)
  • Die Anfechtung ermöglicht es Ihnen, genügend Zeit für die Wohnungssuche zu erhalten – und mindestens bis Baubeginn in ihrer Wohnung bleiben zu können.

Anfechtung: Das müssen Sie tun

Anfechtungsbrief ergänzen

  • Laden Sie den Musterbrief herunter (Anfechtungsschreiben)
  • Füllen Sie die Absender sowie die Unterschriftenzeile aus. Es müssen alle Mietparteien aufgeführt werden und die Anfechtung unterschreiben (auch Ehepartner*innen oder eingetragene Partner*innen, die nicht im Vertrag aufgeführt sind)
  • Ergänzen Sie das Datum, Angaben zur Wohnung, sowie allenfalls von Ihnen gemietete Nebenräume oder Parkplätze.

Anfechtungsbrief und Kündigung 2 x kopieren

  • Eine Kopie für Sie
  • Die zweite Kopie für den MV Zürich (wird an Anwältinnen-Team weitergegeben)

Original der Anfechtung mit Beilagen eingeschrieben an die Schlichtungsbehörde abschicken

  • Spätestens am 30 Tage ab Datum der Kündigung MUSS der eingeschriebene Brief auf der Post aufgeben werden.
  • Adresse: Schlichtungsbehörde, Bezirk Horgen, Burghaldenstrasse 3, 8810 Horgen
  • Bewahren Sie die Quittung der Post für das Einschreiben als Beleg auf.
Vertretung durch Anwaltsperson des MV (Gruppenmandat)

Wir empfehlen Ihnen, sich im Schlichtungsverfahren von einer spezialisierten Rechtsanwält*in des MV vertreten zu lassen. Alle anfechtenden Mieter*innen werden in der Regel zum gleichen Zeitpunkt zur Schlichtungsverhandlung vorgeladen (Gruppenmandat).

Mit diesem Vorgehen macht der MV seit langem gute Erfahrungen.

  • Gemeinsam an die Schlichtungsverhandlung und sich dort von einer fachlich spezialisierten Anwaltsperson vertreten zu lassen ist besser, als allein zu gehen.
  • Der Selbstbehalt der anwaltschaftlichen Vertretung ist moderat
    • Für Altmitglieder (Beitritt zum MV 60 Tage vor der Zustellung der Kündigung) 100 Franken.
    • Für Neumitglieder (Beitritt zum MV kurz vor oder nach der Zustellung der Kündigung) 300 Franken.

Anschluss an Gruppenmandat: Das müssen Sie tun

Mitgliedschaft MV

  • Falls Sie noch nicht Mitglied des MV sind, müssen die MV-Mitgliedschaft (100 Franken) noch abschliessen klicken Sie hier.
  • In der Mitgliedschaft ist eine Rechtsschutzversicherung für mietrechtliche Verfahren eingeschlossen.

Schadenformular ausfüllen

  • Laden Sie das Formular «Schadenanzeige – Coop Rechtsschutz AG» herunter.
  • Ergänzen Sie die persönlichen Angaben und Angaben zur Mitgliedschaft im MV Zürich
  • Geben Sie den Namen einer allenfalls bestehenden privaten Rechtsschutzversicherung an. Die Rechtsschutzversicherungen teilen sich die Kosten auf. Sie zahlen keinen Selbstbehalt.

Senden Sie dem MV folgende Unterlagen zu

  • Kopie des unterzeichneten Anfechtungsschreiben, das Sie an der Schlichtungsbehörde geschickt haben
  • Kopie des Mietvertrag und des Kündigungsformular
  • Ausgefülltes und unterzeichnetes Schadenformular der Coop Rechtsschutz AG

Schicken Sie die Unterlagen spätestens 10 Tage nach Versand der Anfechtung an den MV

  • per Post an MV Zürich, Walter Angst, Tellstrasse 31, Postfach 292, 8021 Zürich
  • oder Mail an w.angst@mvzh.ch

Haben Sie Fragen?

  • Nehmen Sie mit Walter Angst Kontakt auf w.angst@mvzh.ch
  • Kommen Sie auf mich zu, wenn Sie einen finanziellen Engpass haben.