Chimligasse
Anleitung für die Anfechtung der Mietzinserhöhung und Anmeldung anwaltschaftliche durch Vertrauensanwält/*in MV bei der Schlichtungsverhandlung in Uster.
Sie haben von der BVK die Mietzinserhöhung nach Sanierung erhalten. Wir empfehlen Ihnen, diese Mietzinserhöhung von der Schlichtungsbehörde überprüfen zu lassen. Im Rahmen der Überprüfung wird unter anderem geklärt, welche Kosten auf die Mieter*innen überwälzt werden dürfen, und welcher Überwälzungssatz angemessen ist.
Beachten Sie, dass alle im Mietvertrag aufgeführten Personen sowie Ehepartner*innen oder eingetragene Partner*innen im Absender aufgeführt werden. Diese Personen müssen den Anfechtungsbrief persönlich unterzeichnen.
Der Anfechtung beizulegen sind:
- Kopie Mietvertrag (ohne allgemeine Bestimmungen)
- Formular «Mietvertrags-Änderung per 01.02.2026». Mietzinserhöhung datiert vom 16. Oktober 2025.
Den eingeschriebenen Brief müssen Sie spätestens am Samstag 15.11.25 auf der Post aufgeben. Bewahren Sie die Quittung der Post auf.
Vertretung durch Anwält*in des MV (Gruppenmandat)
Die Berechnung der Mietzinserhöhung nach Sanierung ist komplex und erfordert Fachwissen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich von einer erfahrenen Vertrauensanwältin oder Vertrauensanwalt des Mieterinnen- und Mieterverbandes an der Schlichtungsverhandlung vertreten zu lassen.
In der Mitgliedschaft des MV ist eine Rechtsschutzversicherung für mietrechtliche Verfahren inbegriffen (Coop Rechtsschutz AG). In der Regel werden alle Mieter*innen, die sich dem Gruppenmandat anschliessen, gemeinsam an die Schlichtungsverhandung eingeladen.
So melden Sie für das Gruppenmandat an
- Füllen Sie das Formular Vertretung durch Anwältin / Anwalt aus (Unterschrift nicht vergessen).
- Wenn Sie noch nicht Mitglied des MV sind: Schliessen Sie die Mitgliedschaft ab (Mitgliedschaft online abschliessen)
- Legen Sie Kopien folgender Dokumente bei
- Mietvertrag (ohne allgemeine Bestimmungen)
- Formular «Mietvertrags-Änderung per 01.02.26» (Mietzinserhöhung) vom 16. Oktober 2025.
- Kopie des ausgefüllten und unterzeichneten Anfechtungsschreibens an die Schlichtungsbehörde des Bezirks Uster.
- Machen Sie zweite Kopie aller Unterlagen und bewahren Sie diese bei sich auf.
- Senden Sie das Formular «Vertretung durch Anwältin/Anwalt und die erwähnten Beilagen und Unterlagen bis am 20. November 2025
- Per Post an MV Zürich, RSV, Postach 292, 8021 Zürich
- Per Mail an rsv@mvzh.ch
- Sie waren schon 60 Tage vor Zustellung der Mietzinserhöhung Mitglied des MV (Stichtag: 17. August 2025). Sie bezahlen einen Mindestselbstbehalt von CHF 100 oder 10 Prozent der Kosten (maximal CHF 500).
- Sie sind nach Beginn der Karrenzfrist (18. August 2025) dem MV beitgetreten. Der Mindestselbstbehalt beträgt 300 Franken (max. CHF 500). Die Anwaltskosten sind bis zum Abschluss des Schlichtungsverfahrens gedeckt.
- Wenn Sie neben der Mitgliedschaft im MV eine private Rechtsschutzversicherung haben, zahlen Sie keinen Selbstbehalt. Geben Sie auf dem Schadenblatt der Coop Rechtsschutz AG den Namen ihrer privaten Rechtsschutzversicherung an.
Wie geht es weiter?
Auf Wunsch organisieren wir einen Informationsanlass in Schwerzenbach. Anschliessend wird sich die von uns beauftragte Anwaltsperson (Vertrauensanwälti*in des MV) mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Haben Sie Fragen?
Walter Angst steht Ihnen zur Verfügung.