Zurück zu Startseite

Vertretung durch Anwalt

Nur für Mitglieder. Selbstbehalt.

Im Mitgliederbeitrag ist – nach 1-monatiger Karenzfrist* – die Rechtshilfe gemäss Richtlinien des Prozesshilfefonds für Mieterinnen und Mieter inbegriffen.

Gedeckt sind – bei kleinem Selbstbehalt – Gerichts- und Anwaltskosten.

Die Vermittlung einer Vertrauensanwältin oder eines Vertrauensanwalts erfolgt im Rahmen der persönlichen Mietrechtsberatung. Unsere Fachleute besprechen mit Ihnen, ob für das Verfahren vor der Schlichtungsbehörde die Vertretung durch eine Anwältin oder einen Anwalt erforderlich ist.

* Die Karenzfrist bedeutet, dass man bei Beginn der Auseinandersetzung (z.B. Empfang einer Mietzinserhöhung) schon einen Monat Mitglied sein muss. Als Beginn der Mitgliedschaft gilt der Eingang der Beitragszahlung.

Zurück zu Startseite