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Rechtshilfe

Nur für Mitglieder.

Im Mitgliederbeitrag ist – nach 3-monatiger Karenzfrist – die Rechtshilfe gemäss Richtlinien des Prozesskostenversicherung für Mieterinnen und Mieter inbegriffen.

Gedeckt sind – bei kleinem Selbstbehalt – Gerichts- und Anwaltskosten.

Die Vermittlung einer Vertrauensanwältin oder eines Vertrauensanwalts erfolgt im Rahmen der persönlichen Mietrechtsberatung. Unsere Fachleute besprechen mit Ihnen, ob für das Verfahren vor der Schlichtungsbehörde die Vertretung durch eine Anwältin oder einen Anwalt erforderlich ist.

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