Statuten und Reglemente

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Statuten und Reglemente

Beginn und Ende der Mitgliedschaft


Art. 9: Die Mitgliedschaft beginnt mit Eingang der Beitrittszahlung
Art. 10: Die Mitgliedschaft endet mit Austrittserklärung per Ende Kalenderjahr. Dabei gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat.

Kündigungsfrist: Kündigungen für das Folgejahr müssen bis spätestens am 30. November schriftlich oder per E-Mail bei uns eintreffen. Jede Kündigung wird von uns bestätigt.
 

Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung

Dieser besteht ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft. Das gilt auch für Probleme, die schon vor der Mitgliedschaft aufgetreten sind.

Anspruch auf Rechtshilfe

Für die anwaltschaftliche Vertretung vor Gericht gelten folgende Regelungen gemäss Reglement Rechtshilfe:
Art. 5: Karenzfrist für Neumitglieder: Drei Monate
Art. 8: Selbstbehalt 10%, mindestens CHF 100, höchstens CHF 500

Reduzierte Tarife begleitete Übergabe von Mietobjekten
Es gilt eine Karenzfrist von einem Monat. Massgebend ist dabei der Zahlungseingang und das Datum der Übergabe des Mietobjekts.

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