18.04.2018

Sanierung: Kann man denn gar nichts tun?

Wenn saniert oder gar abgebrochen wird: Ganz ohne Rechte stehen Mieter nicht da. Eine neue Broschüre zeigt die Möglichkeiten auf.

Die Schweiz ist ein Sanierungsfall. Rund die Hälfte der Liegenschaften in den Kantonen St.Gallen, Thurgau und Appenzell sind vor 1970 erstellt worden. Nicht erstaunlich, dass je länger je mehr Häuser saniert werden müssen. 

Für die Mieterinnen und Mieter bedeuten diese Vorhaben Lärm, Staub und Dreck. Sanierungen erfordern Geduld und kosten Nerven. Und am Schluss erhält man eine Mietzinserhöhung – im Idealfall aber auch eine schönere und komfortablere Wohnung.

Nicht selten entscheiden sich Eigentümer und Investoren für Ersatzneubauten. Das heisst für die Bewohnerinnen und Bewohner, eine neue Wohnung suchen. Trotz relativ hohen Leerwohnungsziffern in unserer Gegend ist es nicht ganz einfach, etwas neues zu einem vernünftigen Preis zu finden.

Werden Mieter über eine bevorstehende Sanierung oder gar über einen Abbruch der Liegenschaft in Kenntnis gesetzt, fragen sich viele: Kann man denn gar nichts tun?

Doch. Man kann, wenn auch die Möglichkeiten eingeschränkt sind. Der MV Ostschweiz hat deshalb eine Broschüre verfasst, welche die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen beschreibt. 

Beachten Sie zum gleichen Thema auch den Miettipp des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbandes:
Wenn Ihr Haus saniert wird