28.04.2017
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Ostschweiz  | 
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Ja zur Energiestrategie 2050

Der Vorstand des Mieterinnen- und Mieterverbandes Ostschweiz empfiehlt für die Abstimmung am 21. Mai 2017 ein Ja zur Energiestrategie 2050.

Mit den Massnahmen, welche die Energiestrategie vorsieht, besteht die Chance, den Klimawandel zu bremsen, die Luftqualität zu verbessern und den langfristigen Ausstieg aus der Atomenergie zu vollziehen – und damit die Wohn- und Lebensqualität zu erhalten.

Der MVO setzte sich schon immer auch für ein gutes, intaktes Wohnumfeld ein. Dazu gehören die Erhaltung der Freiräume (keine weitere Zersiedelung), die Eindämmung der Lärmimmissionen (Kanalisierung des Individual­verkehrs, Förderung des öV) und eben auch der Schutz der Umwelt und des Klimas. Mit einem Ja zur Energie­strategie wird die Schweizer Energieversorgung effizienter, einheimischer und setzt stärker auf erneuerbare Energiequellen. Das verbessert die Luftqualität und bremst die Klimaerwärmung – und eben die Wohnqualität.

Die Gegner der Energiestrategie spielen sich jetzt als „Mieterschützer“ auf. Das ist nicht glaubwürdig. Dass man bald nur kalt duschen, die Wohnung nicht über 18 Grad heizen oder nur noch einmal im Monat waschen darf, ist völlig aus der Luft gegriffen und reine Angstmacherei – auch wenn die Aussagen in den Inseraten mit Fragezeichen „reingewaschen“ werden.

Die Forderungen des Mieterverbandes für einen verbesserten Schutz der Mietenden wurden von diesen Kreisen jedenfalls nicht unterstützt. Sie sind deshalb leider nicht in die Energiestrategie 2050 eingeflossen. Trotzdem ist der Vorstand des MV Ostschweiz der Meinung, dass die vorgeschlagene Strategie in die richtige Richtung geht. Nichts tun ist keine Alternative.

Die direkten finanziellen Auswirkungen durch die Erhöhung des Netzzuschlages sind für alle privaten Strombezüger gleich. Mieter wie Eigentümer bezahlen pro kWh gleich viel mehr. Je nach individuellem Stromverbrauch ergeben sich Mehrkosten von Fr. 40 bis 60 pro Jahr.

Stärker ins Gewicht fallen die indirekten Auswirkungen durch die Förderung von Gebäudesanierungen. Das betrifft allerdings nur einen Teil der Mietenden. Ziel der Förderung ist, die Anzahl der energetischen Renovationen pro Jahr von 1% des Gebäude­bestandes auf 2% zu erhöhen. Da ein Teil der zu sanierenden Gebäude von den Eigentümern selbst bewohnt wird, trifft es 1 bis 1.5% der Mietenden pro Jahr, welche von einer Sanierung betroffen sind. Die daraus folgenden Mietzinserhöhungen können aber nicht ausschliesslich als Mehrkosten der Energiestrategie angelastet werden, denn die Wohnqualität steigt beträchtlich – vorausgesetzt die Sanierungen werden bautechnisch korrekt ausgeführt.

Die Mietzinserhöhungen wegen energetischen Sanierungen können einige Mieter finanziell in Bedrängnis bringen. Wichtig ist deshalb, dass nur die wertvermehrenden Investitionen und keine Unterhaltsarbeiten auf die Mieten überwälzt werden. Die in der Mietrechtsverordnung vorgesehene Pauschale für umfassende Sanierungen ist deutlich zu hoch. Der Mieterinnen- und Mieterverband fordert den Bundesrat nach wie vor auf, die Verordnung zu ändern und die Pauschale zu senken.