15.09.2022
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Mietrecht  | 
Kommentar

Angriff aufs Mietrecht

Die Rendite-Lobby hat eine ganze Serie von Angriffen auf das Mietrecht lanciert. Die beiden ersten zur Einschränkung der Untermiete und einfacheren Kündigungen für den Eigenbedarf, kommen jetzt dann ins Parlament. Es braucht uns alle, um diesen Angriff abzuwehren und die Rechte der Mieter*innen zu bewahren.

Orchestrierte Angriff der Rendite-Lobby

Es gäbe wohnpolitisch wahrlich genug zu tun: Freie Wohnungen werden immer knapper, die Heiz- und Energiekosten steigen ins unermessliche und es drohen uns diesen Winter Engpässe bei Gas und Strom. Statt hier Hand zu bieten für vernünftige Lösungen, versucht die Rendite-Lobby der grossen Immobilienbesitzer, ihre Interessen knallhart durchzusetzen. Statt wie üblich verschiedene Ideen in einem Vorstoss einzubringen, lancierten sie eine ganze Serie von Vorstössen, die nun alle einzeln im Parlament behandelt werden und gegen die immer einzeln ein Referendum ergriffen werden muss.

Die beiden ersten Gesetzesrevisionen werden jetzt dann im Parlament behandelt: Die Untermiete soll erschwert, Kündigungen zum Eigenbedarf erleichtert werden.

Untermiete: Kein Handlungsbedarf vorhanden

Die bisherige Regelung im Mietrecht funktioniert gut. Eine Zustimmung der Vermieterseite ist schon heute erforderlich, und der Schutz vor einer missbräuchlichen Untervermietung durch einen/eine Mieter*in ist genügend stark, da die Vermieterseite eine Untervermietung ablehnen kann.

Die Gesetzesrevision führt nun eine Reihe von einseitigen und willkürlichen Gründen für die Vermieterseite ein, die Untervermietung zu verweigern oder den Mietvertrag der Person zu kündigen, die ihre Wohnung untervermietet: Untermietverhältnisse sollen nur noch 2 Jahre gelten, was Wohngemeinschaften verunmöglichen würde und schon für einfache Versäumnisse soll die Vermieterseite innert 30 Tagen (!) den Mieter*innen künden dürfen. 

Eigenbedarf als vorgeschobener Kündigungsgrund

Das neue Gesetz sieht eine Einschränkung des Mieterschutzes bei der Kündigung wegen Eigenbedarfs durch die Vermieterschaft vor. Der Eigenbedarf muss künftig nicht mehr «dringlich» sein, wie es bis anhin der Fall war. In der Praxis zeigt sich, dass Kündigungen wegen Eigenbedarf meist gegenüber langjährigen Mieter*innen ausgesprochen werden, die von niedrigen Mieten profitieren. Danach werden die Wohnungen zu höheren Mietpreisen weitervermietet.

Wenn heute ein Vermieter bzw. eine Vermieterin Eigenbedarf geltend macht, nehmen die Gerichte eine echte Interessenabwägung zwischen den Anliegen der Mieter- und Vermieterseite vor. Mit dem neuen Gesetz würde diese Abwägung immer zugunsten der Vermieterseite ausfallen, auch wenn die Situation der Mieterseite prekär ist. Man denke hier an eine ältere Person oder Familie, die schon lange in ihrer Wohnung wohnt.

Argumente sind auf der Seiter der Mieter*innen

Diese ersten beiden Vorlagen werden vom Parlament voraussichtlich im März 2023 verabschiedet. Dabei geht es der Immo-Lobby einzig und allein darum, den Kündigungsschutz aufzuweichen, so dass Mieter*innen einfacher aus ihren Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten geworfen werden können. Dagegen werden wir uns mit einem Doppel-Referendum wehren. 

Das Doppel-Referendum ist aufwändig (2x 50'000 Unterschriften) und funktioniert nur mit breiter Unterstützung von vielen Betroffenen - also den Mieterinnen und Mietern. Wir sind deshalb sehr dankbar für eine Spende und die Mithilfe bei der Unterschriftensammlung und der Abstimmungskampagne. Bei Fragen oder Interesse an der Mithilfe, können Sie sich gerne per E-Mail bei uns melden: luzern@mieterverband.ch