Mitgliederbeitrag

Der Mitgliederbeitrag für 1 Mietverhältnis Wohnung oder Geschäft beträgt fürs Kalenderjahr

Fr. 70.-- plus eine einmalige Einschreibegebühr von Fr. 20.--.

Die Mitgliedschaft beginnt mit der Einzahlung des Jahresbeitrages. Dieser gilt für ein Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember). Bei Beitritten im angebrochenen Kalenderjahr wird der Betrag nicht gesplittet. Für Neubeitritte ab 15.9. gilt der Beitrag bis Ende Folgejahr.

Die Rechtsberatung steht den Neumitgliedern ab Einzahlung des Jahresbeitrages sofort kostenlos zur Verfügung. Bei der Rechtshilfe (anwaltschaftliche Vertretung vor Gericht) besteht eine Karenzfrist von 3 Monaten. 

In der Rechtsberatung leisten wir Hilfe zur Selbsthilfe.