Zurück zu Startseite

Anwaltschaftliche Vertretung

Nur für Mitglieder. Selbstbehalt.

Ist eine anwaltschaftliche Vertretung notwendig, übernimmt der MV Graubünden nach Ablauf einer 30-tägigen Karenzfrist die Gerichts- und Anwaltskosten.

Kosten und Voraussetzungen

  • Selbstbehalt 10%, mind. Fr. 200, aber max. Fr. 500 
  • Beauftragung unserer Vertrauensanwält*innen
  • keine Rechtsfälle mit Ursprung vor der Mitgliedschaft
  • keine Rechtsfälle ohne Aussicht auf Erfolg 
Zurück zu Startseite