09.02.2026

MV Basel

Kleeblattrekurs wegen unsicherer Bschissverordnung

Die auf Investment getrimmte neue Regierungsverordnung ist geeignet, auf dem Wohnungsmarkt grosse Unsicherheit zu schaffen. Dank Kleeblattrekurs des MV Basel, gestern wie angekündigt eingereicht, muss nun die Rechtslage unverzüglich geklärt, die Rechtssicherheit wiederhergestellt und der Basler Wohnbevölkerung ihr verbriefter Mietwohnschutz zurückgegeben werden.

Gestern hat der Basler Mieterinnen- und Mieterverband (MV Basel 1891), nach Unterzeichnung durch das Präsidium, den angekündigten Vierfachrekurs beim Verwaltungsgericht eingereicht. Der MV Basel hofft mit seiner frühestmöglichen Einreichung auf bevorzugte Behandlung der Gerichte, damit die vom Präsidialdepartement geschaffene Situation rechtlicher und politischer Unsicherheit raschestmöglich beseitigt und Rechtssicherheit wiederhergestellt wird.

Der Kleeblattrekurs begründet juristisch sorgfältig auf im Schnitt 16 Seiten, dass die unter Federführung des Präsidialdepartements per 1. November in Kraft gesetzte neue Verordnung ein Trojanisches Pferd darstellt: Sie schmuggelt Investment und Profitdenken in den Wohnschutz, verkehrt diesen Wohnschutz damit in sein Gegenteil und verletzt ihn radikal an seinen Wurzeln.

Grossinvestoren bereits wieder am Hyperrentabilisieren

Rekursbetroffen sind in erster Linie Grossinvestoren, welche explizit auf den 1. November 2025 gewartet haben, um ihre vorgeplanten Standardsanierungen zu weit überzogenen Renditen bewilligt zu erhalten. Die Wohnschutzkommission hat ihnen diesen Gefallen getan, indem sie die auf Investment getrimmte neue Verordnung nunmehr unhinterfragt und unkritisch zu deren Gunsten anwendet. So hat sie in allen vier bisher bekannten Fällen Massivaufschläge von bis zu +672 Franken monatlich bewilligt.

Massivaufschläge wieder gang und gäbe

Zwei dieser massiv aufschlagenden Liegenschaften, beide im Gundeli, betreffen institutionelle Anleger, allen voran die Zürcher «Novavest Real Estate AG» bzw. «Nova Property Fund Management AG», beide zur Luzerner «TAT-Gruppe», «Bau- und Immobilien-Management AG» gehörend. Diese will gegen ihre Mietparteien Aufschläge von bis zu +410 Franken bzw. +39% monatlich und im Schnitt +339 Franken bzw. +32% durchsetzen. Der zweite Grossinvestor verlangt bis zu +403 Franken bzw. +46% monatlich und im Schnitt +370 Franken bzw. +30%.

Ausgehebeltes Wohnschutzgesetz

Demgegenüber sieht das Wohnschutzgesetz (ebenfalls schon happige) Höchstwerte von +80, +120 und +160 Franken vor, je nach Wohnungsgrösse. Nur im absoluten Ausnahmefall dürften gemäss Gesetz noch höhere Aufschläge bewilligt werden (etwa bei ökologisch besonders wertvollen Massnahmen), und diese müssten minutiös begründet werden.

An nichts dergleichen halten sich die Verordnung und die Kommission. Ihnen genügen zur Begründung wenige Stichworte gemäss Multiple Joice-Formular, welche die Investoren ankreuzen müssen. Die Bewilligung erteilt sich dann sozusagen von selber.

Je länger nix gemacht, desto mehr belohnt

Bei den im Vierfachrekurs anvisierten Eigentümerschaften kann keine Rede sein von «Ausnahmefällen»: Schriftlich geben sie alle selber freimütig zu verstehen, dass über die vergangenen Jahrzehnte nur das Minimum an Sanierungsmassnahmen (falls überhaupt) vorgekehrt worden sei. Und das bei Baujahr 1973 und 1980 (Institutionelle), 1956 und 1932 (Übrige).

So stützt die Wohnschutzkommission ihre Horrendaufschläge im Wesentlichen auf blossen «Standard» (Anschluss ans Fernwärmenetz, Wärmepumpen, Solarpanels). Also sind die Investitionen über all die Jahre längst durch die Mietzinse vorfinanziert. Entsprechend lautet das Fazit der neuen Verordnung: Je länger «auf Verschleiss» gewirtschaftet, desto höher die Belohnung.