14.05.2021
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Medienmitteilung

Die Rendite setzt sich gegen das bezahlbare Basel durch

Der MV Basel hält den Rekurs gegen die Abbruchpläne am St.Johanns-Platz nicht aufrecht. Der Sukkurs aus der Wohnbevölkerung ist zwar breit, aber vorwiegend ideeller Natur; die finanziellen Risiken bleiben viel zu hoch. Somit wird der verfassungswidrige Bauamt-Entscheid rechtskräftig: Er erlaubt es ab sofort, bezahlbaren Wohnraum zu vernichten und durch teures Stockwerkeigentum zu ersetzen.

Erneut hat sich ein omnipotenter Immo-Konzern (hier die SF Urban Properties AG aus Zürich) in Basel dank seiner Finanzkraft durchgesetzt und hat den breiten Widerstand gebodigt bzw. «ausgekauft», der im St. Johann-Quartier und weit darüber hinaus über Jahre hinaus spürbar war und der zu mehreren Petitionen und Einsprachen geführt hat.

Letzter Strohhalm

Sozusagen letzter Strohhalm war das Verbandsbeschwerderecht von uns vom MV Basel 1891. Es richtet sich nicht direkt gegen den Abbruch der von vielen geliebten Pizzeria «da Gianni», sondern gegen die Vernichtung bezahlbaren Mietwohnraums in den oberen Geschossen der Elsässerstrasse 1 und 3 sowie deren Umwandlung in teures Stockwerkeigentum -  eine verpönte Zweckentfremdung, die dem Mietwohnungsmarkt bezahlbaren Wohnraum entzieht.

Zudem kritisierten wir in unserer Einsprache an das Bauinspektorat (Bauamt) umweltfeindliche Massnahmen, die mit dem Bauprojekt verbunden sind wie etwa das Fällen adulter Bäume und die Bedrohung gewisser Tierarten.

Überhöhtes finanzielles Risiko

Erfahrungsgemäss bodigt das Bauamt jegliche Einsprachen von direkt Betroffenen und von Leuten aus dem Quartier und schleust stattdessen die jeweiligen Bauprojekte durch. So auch im vorliegenden Fall. Der MV Basel meldete aus diesem Grund Rekurs an (siehe unsere Medienmitteilung vom 1. April 2021). Schon damals mussten wir schreiben:

Ob der jetzt angemeldete Rekurs auch durchgezogen werden kann, ist noch unsicher. Der MV Basel 1891 ist eine Non-profit-Organisation ohne Budget für die heute in Basel-Stadt aufwändigen und vor allem teuren Baurekursverfahren. Allein die Gebühren der Rekursbehörden sind schwer zu stemmen. Hinzu kommen die in die Tausende Franken gehenden Honorardrohungen der potenten Investoren-Anwälte, die ihre abschreckende Wirkung nicht verfehlen.

Breiter Sukkurs in der Wohnbevölkerung - aber leider vorwiegend ideeller Natur

Erfreulicherweise haben wir seither starke Unterstützung aus den Reihen der Wohnbevölkerung und von Quartierorganisationen sowie vonseiten von Heimatschützern gespürt - und auch einzelne Geldzusagen erhalten. Doch angesichts der fünf- bis sechsstelligen Risikobeträge solcher Prozesse gegen potente Immo-Konzerne kamen wir zum Schluss, dass selbst eine breit aufgestellte Non-Profit-Organisation wie der MV Basel mit stetig wachsender Mitgliederzahl und starkem Engagement nicht in der Lage ist, solche finanziellen Risiken auch nur einigermassen zu stemmen. Auch der sorgsame Umgang mit den vielen kleinen Einzelspenden, die wir erhalten, gebietet es, sich nicht einem ruinösen Risiko auszusetzen.

Baueinspracheverfahren muss finanziell tragbar werden

Ähnliche finanzielle Risiken fanden sich bis 2018 auch im Mietrecht. Mit unserer damaligen 4xJA-Initiative «Mieterschutz am Gericht» erreichten wir dank einer Volksabstimmung, dass Gerichtsverfahren bei Massenkündigungen heute nicht mehr abschreckend teuer sind. Dasselbe muss nun auch bei den für Basel ebenso wichtige Baueinspracheverfahren gelten - damit solche Rückzüge aus Angst vor finanziellem Ruin wie an der «Elsie 1 bis 3» unnötig werden.

210514,mvb,leu