28.02.2016
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Medienmitteilung

«JA» zu staatlicher Bodenpolitik ohne Mietzinstreiberei!

Das klare «Ja» zur Bodeninitiative ist erfreulich. Es muss jetzt aber zu Verbesserungen bei den «Immobilien BS» führen. Heute nimmt das Amt mit seiner Baurechtszins-Maximierung unerwünschte Mietzinstreiberei inkauf. Das klare «Ja» bedeutet deshalb auch: «Ja zu einem sozialen Immobilien-Amt».

Erfreuliches, klares JA zur Bodeninitiative. Es ist gerade auch im Interesse des Mieterschutzes, wenn der Basler Boden auch künftig nicht als Spekulationsmasse gehandelt wird, sondern im Eigentum des Kantons und somit der Basler Wohnbevölkerung bleibt. Deswegen haben auch Mitglieder der Geschäftsleitung des MV Basel 1891 gern im Initiativkomitee Einsitz
genommen. 

«Ja» - eine Absage an maximierte staatliche Boden-Rendite

Nun muss aber rasch eine soziale Umsetzung erkennbar werden. Denn die Anwendung des heutigen klaren «Ja» zur Bodeninitiative muss boden- und mieterfreundlich ausgestaltet werden. Es ist daher auch als Absage an die Politik der «Immobilien Basel-Stadt» (IBS) zu werten, die aus dem Basler Boden maximal Profit ziehen möchte, um letztlich die Kantons-Schatulle zulasten der Mietparteien immer weiter äufnen zu können. 

Immobilien-Amtspolitik heizt Mietzinse an

Leider besteht konkret Grund zu solcher Sorge. Seit einiger Zeit erlebt der MV Basel in seiner täglichen Beratungstätigkeit Tendenzen des Immobilien-Amtes, auslaufende Baurechtszinse anlässlich von Verhandlungen zur Laufzeiterneuerung hochzuschrauben. Dies hat massiv erhöhte Mietzinse zur Folge, was gerade langjährige Mietparteien als ungerecht empfinden. Dies hat auf einem ohnehin schon von Wohnungs- und Mietzinsnot gebeutelten Wohnungsmarkt unnötig mietzinstreibende Wirkung und bringt Mietparteien in Bedrängnis.

IBS nutzt Lücken im Schweizerischen Mieterschutzrecht

Die IBS profitieren dabei von einer Lücke im Schweizerischen Mieterschutzrecht, welches die Mietpreistreiberei aufgrund von Baurechtszinserhöhungen keinen klaren Begrenzungsregeln unterstellt, weshalb hier regelmässig die Gerichte eingreifen müssen.

Kein staatlicher Missbrauch des heutigen Ja!

Es darf aber nicht sein, dass Mietparteien gezwungen werden, staatliche Finanzpolitik via Mietgericht bewerten zu lassen. Der MV Basel wird die künftige Entwicklung kritisch beobachten. Und er wird sich wehren, sollten die Behörden das heutige hoch erfreuliche Abstimmungsresultat nicht zu einer Änderung im Verhalten des Immobilien-Amtes nutzen. Oder gar zu einer weiteren Verschärfung und somit zu Ungunsten der Basler Mietwohnbevölkerung missbrauchen wollen.
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[Autor: Beat Leuthardt, Co-Geschäftsleiter MV Basel 1891]
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