08.10.2018
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Basel-Land  | 
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NEIN zur Mogelpackung

Am 25. November 2018 findet im Baselbiet einmal mehr eine Abstimmung über eine Änderung des Steuergesetzes statt. Der Mieterinnen- und Mieterverband Baselland lehnt diese Vorlage entschieden ab und fordert alle Stimmberechtigen auf, ein Nein in die Urne zu legen.

Hintergrund dieser Vorlage ist die erfolgreiche Beschwerde des MV BL vor Bundesgericht. Als Folge davon müssen Wohneigentümer jährlich insgesamt 16 Millionen Franken mehr an Steuern bezahlen. Der Hauseigentümerverband und die Wirtschaftskammer waren jedoch nicht bereit, diesen Entscheid des höchsten Gerichts zu akzeptieren. Sie reichten umgehend eine Volksinitiative ein, mit dem Ziel einer Steuerreduktion für ihre Klientel im gleichen Ausmass. Wie leider üblich im Baselbiet spurte der Regierungsrat umgehend und legte einen Gegenvorschlag vor. Mit diesem nahm er die zentralen Forderungen der Initianten auf. Der Landrat folgte mehrheitlich diesen Wünschen. Er strich einzig die Bestimmung, wonach dieses Steuergeschenk sogar rückwirkend gelten soll.

Eine Annahme dieser Gesetzesänderung würde zu einem Steuergeschenk an die Hausbesitzer von jährlich 9 Millionen Franken führen. Ein solcher Steuerausfall müsste logischerweise von der Mehrheit der Bevölkerung getragen werden. Entweder müssten der Kanton und die Gemeinden ihre Steuern erhöhen, oder – was wahrscheinlicher wäre – sie würden die öffentlichen Leistungen weiter abbauen. Weder das eine noch das andere kann im Interesse der Mieterinnen und Mieter liegen, weshalb der Verband diese Änderung ablehnt.

Rechtlich bedenkliche Zwängerei
Doch nebst den rein finanziellen Aspekten gibt es auch berechtigte Zweifel, ob dieses Vorhaben im Einklang mit der Gesetzgebung und der Rechtsprechung des Bundesgerichts steht. Seit Jahrzehnten versucht der Hauseigentümerverband die Steuern für seine Klientel zu minimieren. Stets sollen dazu die Eigenmietwerte gesenkt und die Abzugsmöglichkeiten erhöht werden. Bereits zweimal musste der MV BL deswegen vor Bundesgericht eine Beschwerde einlegen und beide Male mit Erfolg.

Aus rechtlicher Sicht bedenklich ist in der jetzigen Vorlage nicht nur die Senkung der Eigenmietwerte, sondern auch die Erhöhung des pauschalen Unterhaltsabzugs. Im Unterschied zu den Mieterinnen und Mietern haben die Wohneigentümer die Möglichkeit, den gesamten Unterhalt für ihre Liegenschaft von der Steuer abzuziehen. Wenn sie in einem Jahr keinen oder nur einen geringen Unterhalt haben, so können sie trotzdem einen pauschalen Abzug vornehmen – und zwar völlig unabhängig davon, ob und wie viel sie für den Unterhalt ihrer Liegenschaft tatsächlich ausgegeben haben. Diese Wahlmöglichkeit zwischen einem pauschalen Abzug und einem Abzug der tatsächlichen Kosten besteht für jedes Jahr. Damit sind Tür und Tor für die in Immobilienkreisen so schön geredete «Steueroptimierung» geöffnet.

Da Regierungsrat und Hauseigentümerverband nach zwei Niederlagen vor Bundesgericht zur Kenntnis nehmen mussten, dass sie die Eigenmietwerte nicht beliebig senken können, versuchen sie es wieder mit einem Kuhhandel. Neu sollen die Pauschalabzüge auf 20% bzw. auf 25% des Eigenmietwerts erhöht werden, und zwar ohne dass sich an diesen Kosten auch nur irgend etwas geändert hätte. Das Baselbiet hätte somit im Vergleich zu den andern Kantonen die höchsten Abzüge. Nur der Kanton Schaffhausen weist bei den älteren Gebäuden auch einen Abzug in dieser Höhe auf. Der Bund und auch die überwiegende Mehrheit der Kantone lassen nur Abzüge von 10% bzw. von 20% zu.