11.05.2017
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Basel-Land  | 
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Schon wieder verfassungswidrig

Noch lag das schriftliche Urteil des Bundesgerichts zu den Baselbieter Eigenmietwerten nicht vor und schon stellten Hauseigentümer die nächsten verfassungswidrigen Forderungen.

Am 12. Januar 2017 beurteilte das Bundesgericht die Baselbieter Senkung der Eigenmietwerte als verfassungswidrig. Somit gelten weiterhin die früheren Werte, weshalb Wohneigentümer jährlich rund 10 Millionen Franken mehr versteuern müssen.

Offenbar ist der Haueigentümerverband nicht bereit, dieses Urteil zu akzeptieren. Anders lässt sich die Parlamentarische Initiative von Michael Hermann nicht erklären. Mit dieser verlangen er und seine Mitunterzeichner, dass die vom Landrat 2015 beschlossene Senkung der pauschalen Abzüge der Liegenschaftskosten aufgehoben wird und dass somit die alten Werte von 30% bei älteren Gebäuden bzw. von 25% bei neueren Gebäuden gelten würden. Dies hätte für den Kanton Mindereinnahmen von 9 Millionen zur Folge.

Doch diese Forderung ist nicht nur aus finanzpolitischer Sicht und mit Blick auf die Sätze unserer Nachbarkantone abzulehnen. Ähnlich wie bei der Untergrenze der Eigenmietwerte hat das Bundesgericht sich auch zur Obergrenze der Pauschalabzüge geäussert. In einem Urteil aus dem Jahre 2012 zur Besteuerung im Kanton Luzern hat es hierzu klar und unmissverständlich festgehalten, «dass ein Ansatz von 25% als ausgesprochen hoch erscheint, während sich jener von 33% als geradezu unhaltbar hoch darstellt. Er muss als willkürlich bezeichnet werden.»

Dem Baselbieter Regierungsrat war dieses Urteil bekannt. Aus diesem Grunde beantragte er anlässlich der letzten Steuergesetzrevision die Senkung auf die heutigen Pauschalwerte, und der Landrat folgte ihm praktisch geschlossen. Wenn nun der Hauseigentümerverband die Rückkehr zu einer verfassungswidrigen Regelung verlangt, so hat dies nichts mit der von ihm proklamierten Fairness zu tun, sondern viel eher mit der nicht vorhandenen Bereitschaft, verfassungswidrige Privilegien abzugeben.

Am 06. April 2017 stimmte der Landrat diesem Vorstoss mit 43 : 33 zu. Somit liegt das Geschäft nun bei der Finanzkommission.