15.01.2019
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Basel-Land  | 
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NEIN zum vorliegenden Mehrwertgesetz

Der Mieterinnen- und Mieterverband BL lehnt den vorliegenden Gesetzesentwurf ab. Stattdessen soll ein Gesetz ausgearbeitet werden, welches deutlich über das Minimum hinaus geht und auch einen Teil der Planungsgewinne bei Um- und Aufzonungen abschöpft.

Ein Gesetz zur Einführung der Abgeltung von Mehrwerten, welche auf Grund von planerischen Entscheiden entstehen, ist für das Baselbiet eigentlich schon längst überfällig. Doch dazu gehören nicht nur Mehrwerte infolge von Neueinzonungen, sondern auch solche, die durch Um- bzw. Aufzonungen entstehen. Der regierungsrätliche Entwurf sah dies zwar vor, die vorgeschlagenen Ansätze waren aber viel zu gering, weshalb der Verband eine tiefgreifende Überarbeitung des Entwurfs verlangte.

Doch ganz im Gegenteil, anstatt dass der Landrat die Vorlage anschliessend verbesserte, schwächte er sie noch weiter ab. In der jetzigen zur Abstimmung anstehenden Vorlage ist nur noch die vom Bund vorgegebene minimale Abschöpfung von 20% bei Neueinzonungen vorgesehen. Planungsgewinne bei Um- und Aufzonungen sollen stattdessen vollumfänglich den Privaten überlassen werden und die Gemeinden bleiben auf den dadurch entstehenden Mehrkosten sitzen.

Mit einer solchen Politik werden die Hauptziele des Bundesgesetzes über die Raumplanung mit Sicherheit verfehlt. Dieses fordert das Ende der weiteren Zersiedelung sowie eine Siedlungsentwicklung nach innen. Beides benötigt eine gleichzeitige Aufwertung des Wohnumfeldes, welche entsprechende finanzielle Mittel sowie die Zustimmung der betroffenen Bevölkerung voraussetzt.

Aus diesem Grunde spricht sich der MV BL gegen die jetzige Vorlage aus und erwartet nach deren Ablehnung ein besseres und wirksameres Gesetz.